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Harmonisierung der EU-Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Geldwäsche

Während die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) seit 1991 besteht, hat sich der Rahmen in den letzten 30 Jahren ständig weiterentwickelt. Die Europäische Kommission hat die Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) umgesetzt und gleichzeitig zunehmend eigene Standards und best practices eingeführt, um den politischen und wirtschaftlichen Anforderungen ihrer 27 Mitgliedstaaten gerecht zu werden. In den letzten Jahren erkannte die EU jedoch, dass die Umsetzung von Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML / CFT) durch Richtlinien erschwert ist, weil die auf die Souveränität der einzelnen Mitgliedstaaten basierenden Rechtsrahmen variieren. Das macht die EU anfällig für grenzüberschreitende Straftaten.

Jennifer Hanley-Giersch, Geschäftsführerin der Berlin Risk Advisors GmbH, Gesellschafterin der All AML GmbH sowie Gründungs- und Board Mitglied des ACAMS Chapter in Deutschland beleuchtet die Entwicklung des EU-Rahmens für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der neuen Ausgabe der ACAMS Today.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel “Harmonisation of the EU AML Framework” (freier Zugang für ACAMS Mitglieder).